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Erweiterte Einweisung in die korrekte Arzneimittelanwendung mit Üben der Inhalationstechnik

Wer unter Asthma oder COPD leidet kennt es: nicht immer ist die Anwendung eines inhalativen Arzneimittels ganz einfach. Besonders wenn man im Akutfall unter Atemnot leidet oder aufgrund wechselnder Verträge der Krankenkassen ungewohnte Devices erhält.

Fehler bei der Anwendung passieren schnell. Nur 40% aller Verordneten Inhalativen Arzneimittel werden korrekt Angewendet.

Eine ausführliche Einweisung und das Üben der entsprechenden Inhalationstechnik sind also sehr wichtig um eine erfolgreiche Therapie zu gewährleisten.

Die ausführliche Beratung und das Üben Ihres Inhalations-Devices ist eine Dienstleistung welche nun auch von Ihrer Krankenkasse übernommen wird. Zögern Sie daher nicht diese in Anspruch zu nehmen und sprechen Sie uns an oder vereinbaren einen Termin.

Wer hat Anspruch?

Erwachsene und Kinder ab 6 Jahren erhalten mit dieser Dienstleistung das Angebot, bei Neuverordnung von inhalativen Arzneimitteln bzw. bei jedem Device-Wechsel ihre Inhalationstechnik nach einem standardisierten Prozess in der Apotheke zu üben.

Sie haben zudem Anspruch, dies alle 12 Monate zu wiederholen, wenn sie in den letzten 12 Monaten keine Schulung in einer Arztpraxis oder anderen Apotheke erhalten haben und nicht im DMP Asthma/COPD eingeschrieben sind.

Was beinhaltet die Einweisung?

In der Apotheke erfolgt die Einweisung in die korrekte Inhalationstechnik unter Verwendung eines „Dummys“ bzw. Placebos des konkret abzugebenen Devices (d. h. gemäß ärztlicher Verordnung bzw. nach Rabattvertrag). Während der Demonstration durch die/den Patient*in wird die Anwendung überprüft und dokumentiert. Im Anschluss werden Anwendungsfehler besprochen und die korrekte Anwendung erneut geübt.(1)

(1) Q: https://www.abda.de/pharmazeutische-dienstleistungen/inhalativa/ 29.08.23